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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, nachfolgend “AGB” genannt, gelten für Geschäfte zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Saicon Sp. z o.o. mit Sitz in der ul. Starogardzka 17, 83-010 Straszyn, Polen, nachfolgend “Dienstleister” oder “Saicon” genannt, zugunsten desjenigen, der die Erbringung dieser Dienstleistungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bestellt, nachfolgend “Kunde” genannt; der Dienstleister/Saicon und der Kunde werden nachfolgend gemeinsam als “Parteien” bezeichnet. Diese AGB sind Grundlage aller Aufträge und gelten ausschließlich für den Dienstleistungsvertrag des Dienstleisters und sind als dessen Bestandteil anzusehen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie vom Diensteanbieter im jeweiligen Dienstleistungsvertrag ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zusammenarbeit finden nur Anwendung, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Kunde der Lieferung des Dienstleisters zustimmt, und haben Vorrang vor allfälligen vom Kunden angewandten Mitwirkungsbedingungen, es sei denn, der Dienstleister stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten für jede bestehende und zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbart wird.

1. BESTELLUNGEN

1.1     Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation und sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

1.2     Die in Katalogen, Prospekten, Online-Diensten, technischen Illustrationen und Zeichnungen oder sonstigen Werbematerialien (“Informationsmaterial”) enthaltenen Angaben haben rein informativen Charakter und sind für den Dienstleister erst nach schriftlicher Bestätigung ihres Inhalts durch autorisiertes Personal verbindlich.

1.3     Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Informationsmaterialien vorzunehmen, ohne dass er verpflichtet ist, diese Änderungen bekannt zu geben.

1.4     Bestellungen bedürfen der Schriftform (“Bestellung”); diese Bedingung ist auch dann erfüllt, wenn die Bestellung durch elektronische Kommunikation erfolgt. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der Bestellung.

1.5     Mit der Erteilung der Bestellung akzeptiert der Kunde die Bestimmungen dieser AGB in ihrer Gesamtheit, ohne jegliche Ergänzungen, Vorbehalte, Einschränkungen oder sonstige Änderungen.

1.6     Die Annahme der Bestellung durch den Dienstleister erfolgt schriftlich oder durch elektronische Kommunikation.

1.7     Die Bestellung gilt nur dann als eingereicht, wenn sie vom Dienstleister (gemäß Punkt 1.6) angenommen wird, während ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen nur dann als abgeschlossen gilt, wenn die Bestellung vom Dienstleister angenommen wird.

  • Nimmt der Dienstleister den Auftrag vollständig an, gilt der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen als geschlossen.
  • Die Annahme der Bestellung, die Ergänzungen, Vorbehalte, Einschränkungen oder Änderungen anderer Art enthält, gilt als Ablehnung der Bestellung durch den Dienstleister und stellt ein Angebot des Dienstleisters zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen dar, auch wenn die Ergänzungen, Vorbehalte, Einschränkungen oder Änderungen anderer Art keine wesentliche Änderung der Bedingungen der Bestellung zur Folge haben. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen gilt in diesem Fall nur dann als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber ein solches Angebot schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation bestätigt.
  • Nimmt der Dienstleister die Bestellung gemäß Ziffer 1.6 nicht innerhalb von 7 Werktagen an oder lehnt er die Annahme ausdrücklich ab, so gilt die Bestellung als vom Dienstleister abgelehnt und der Dienstleistungsvertrag als nicht zustande gekommen.

1.11   Jegliche Abweichungen von diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie von den Parteien schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation akzeptiert werden.

1.12   Jede Partei kann eine Änderung des Dienstleistungsvertrags durch Einreichung eines Änderungsantrags (“Änderungsantrag”) beantragen. Wird ein Änderungsantrag eingereicht, muss der Dienstleister (i) die Auswirkungen des vorgeschlagenen Änderungsantrags auf die Bedingungen des Vertrags, den Zeitplan für seine Erfüllung, die Gebühren, die Vergütung und andere im Vertrag festgelegte Zahlungsbedingungen prüfen oder (ii) den vom Kunden eingereichten Änderungsantrag ablehnen. Der Änderungsantrag gilt nur dann als verbindlich, wenn er von beiden Parteien angenommen wird.

1.13   Der Kunde kann die Bestellung nur mit vorheriger schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Dienstleisters zurückziehen, modifizieren oder anderweitig ändern.

2. PREIS - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1     Die Angebote des Dienstleisters stellen keine Verpflichtung des Dienstleisters dar und sind unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.2     Der in der vom Dienstleister angenommenen Bestellung (gemäß Artikel 1.6) angegebene Preis ist verbindlich. Dieser Preis ist ein Nettopreis und enthält keine Steuern, und die fällige Steuer, Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer wird ihm hinzugerechnet.

2.3     In Rechnungen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe als gesonderter Betrag ausgewiesen. Die Parteien vereinbaren, dass die Rechnungsdokumente in elektronischer Form ausgestellt und einander zugesandt werden.

2.4     Das Fälligkeitsdatum für die Zahlung ist der 15. Tag nach dem Datum der Rechnung, es sei denn, das Fälligkeitsdatum ist im Angebot angegeben. Der Lauf der in der Mehrwertsteuerrechnung angegebenen Zahlungsfrist beginnt an dem Tag, an dem das Verkaufsdokument ausgestellt wird.

2.5     Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Betrag auf dem Bankkonto des Dienstleisters gutgeschrieben wird.

2.6     Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleister berechtigt, dem Kunden für jeden Verzugstag Verzugszinsen in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes zu berechnen.

2.7     Der Kunde ist nicht berechtigt, die Höhe des für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlenden Preises durch einen Abzug an der Quelle vom Preis oder durch einen Querabzug von der Höhe des Preises von Forderungen, die ihm gegenüber dem Dienstleister zustehen, zu verringern.

2.8     Bei einem Zahlungsverzug einer Rechnung von mehr als 14 Tagen ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden zu informieren, dass alle ausstehenden Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Dienstleister (einschließlich derjenigen aus anderen Verträgen oder Rechnungen) fällig werden, auch wenn das Fälligkeitsdatum noch nicht erreicht ist. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, in Bezug auf die Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf angenommene, aber noch nicht erfüllte Aufträge die vollständige Vorauszahlung zu verlangen und die Erfüllung auszusetzen, bis diese Vorauszahlung erfolgt ist, sowie den Vertrag zu kündigen, wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der diesbezüglichen Aufforderung erfolgt.

2.9     Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Dienstleister von dem Dienstleistungsvertrag, auf den sich der Zahlungsverzug bezieht, sowie von jedem anderen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, auf den diese AGB Anwendung finden, zurücktreten.

3. DIENSTLEISTUNGEN

3.1     Der Zeitpunkt der Dienstleistungen wird vom Dienstleister in der Auftragsbestätigung festgelegt.

  • Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, werden die Dienstleistungen von dem Personal erbracht, das der Dienstleister mit der Durchführung des Projekts auf der Grundlage des Auftrags beauftragt hat. Der Dienstleister kann die Ausführung der Dienstleistungen an seine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer delegieren.
  • Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, kann der Dienstleister die Methoden der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen wählen.
  • Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, trägt der Kunde alle zusätzlichen oder außergewöhnlichen Kosten, die in der Rechnung als gesonderter Betrag auszuweisen sind, der vom Kunden zu zahlen ist.
  • Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Termine für die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund der Einreichung eines Änderungsantrags und/oder anderer Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu verlängern.
  • Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung des Vertrags, die durch Umstände verursacht werden, die der Kunde zu vertreten hat, oder durch andere Umstände, die sich der Kontrolle des Dienstleisters entziehen.
  • Für den Fall, dass:
  • der Kunde die vorgesehene Dauer eines Projekts, das auf der Grundlage einer Bestellung durchgeführt wird, verkürzt, so dass es weniger Arbeitstage umfasst als in der Bestellung angegeben und/oder
  • das Personal, das für die Arbeit an dem auf der Grundlage einer Bestellung durchgeführten Projekt eingesetzt wird, aufgrund von Umständen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, nicht voll ausgelastet ist (“Stillstand”),

Der Kunde zahlt einen Betrag, der auf der Grundlage des Tagessatzes der Stillstandszeit berechnet wird (“Stillstandssatz“).

  • Der Stillstandsatz wird vom Dienstleister im Angebot angegeben. Der Stillstandsatz bezieht sich auf die Gesamtkosten des Stillstandes (Unterkunftskosten, Reisekosten usw.) und die Zahlung des auf der Grundlage des Stillstandsatzes berechneten Betrages schließt die Möglichkeit weiterer Schadenersatzansprüche des Dienstleisters nicht aus.
4. HÖHERE GEWALT

4.1     Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung aufgrund höherer Gewalt. In einem solchen Fall werden die Leistungsbedingungen gegebenenfalls geändert, um den Auswirkungen der höheren Gewalt Rechnung zu tragen, und die Parteien einigen sich auf den neuen Inhalt dieser Bedingungen.

4.2     Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse wie Naturkatastrophen, Unruhen, behördliche Eingriffe, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Kriegsrecht, nicht verschuldete Störungen des Betriebsablaufs beim Dienstleister, beim Kunden und bei deren Unterauftragnehmern.

4.3     Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen keine Ansprüche im Zusammenhang mit der Verzögerung der Leistungserbringung oder der Beendigung des Dienstleistungsvertrages zu.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1     Für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen gilt eine 12-monatige Garantie, die mit dem Datum der Leistungserbringung beginnt. Anspruch auf die Garantie hat nur der Kunde.

5.2     Der Dienstleister stellt dem Kunden die Garantieunterlagen des Herstellers für die vom Dienstleister installierten Geräte zur Verfügung

5.3     Nach Fertigstellung der Leistungen und Installation der Geräte am vereinbarten Ort im Rahmen der Leistungserbringung prüft der Kunde die Geräte auf etwaige Qualitätsmängel und unterschreibt den Stundenzettel und das Protokoll zur Abnahme der Leistungen, wobei etwaige Beanstandungen dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen sind. Die Abnahme der Leistungen kann auch in Etappen auf der Grundlage von Teilabnahmeprotokollen der Arbeiten erfolgen, sofern dies im Auftrag zugelassen ist.

5.4     Im Bericht des Kunden über die festgestellten Abweichungen werden die technischen Parameter angegeben, die nicht konform sind. Wenn die Mängel/Nichtkonformitäten sichtbar sind, muss dem Bericht des Kunden eine fotografische Dokumentation beigefügt werden. Wenn die vom Kunden gelieferten Informationen nicht ausreichen, um die gemeldete Reklamation zu prüfen, kann der Dienstleister sie zurückweisen. Wenn der Kunde dieses Verfahren nicht einhält, erlischt die Garantie.

5.5     Mängel, die unter die Garantie fallen, müssen vom Kunden gemäß dem folgenden Verfahren gemeldet werden:

  1. Die Reklamation muss vom Kunden spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung des Mangels mitgeteilt werden.
  2. Die detaillierte Reklamation ist schriftlich an Saicon zu richten.
  3. In der Reklamation sind Art und Umfang des behaupteten Mangels anzugeben.
  • Der Kunde hat dem Dienstleister oder anderen vom Dienstleister benannten Personen zu gestatten, die Anlage vor Ort zu besichtigen.
  • Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich der Dienstleister, physische Mängel an der Anlage zu beheben, die durch die Verwendung von fehlerhaften Rohstoffen oder fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung verursacht wurden.

5.7     Die in dieser Ziffer festgelegte Garantie erstreckt sich nicht auf Nicht-Standard-Dienstleistungen, die gemäß den Anweisungen des Kunden oder auf Wunsch des Kunden oder im Einvernehmen mit dem Kunden durchgeführt wurden. Die Garantiebedingungen können auf derartige Leistungen nur dann Anwendung finden, wenn sie zwischen dem Dienstleister und dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart wurden, andernfalls sind sie ungültig.

5.8     Der Dienstleister haftet nicht im Rahmen der Garantie, wenn der Preis für die Erbringung der Dienstleistungen nicht bis zum Fälligkeitstermin vollständig bezahlt wurde.

5.9     Die Garantie erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung, unsachgemäße Bedienung oder Nichtbeachtung der guten Sitten verursacht werden.

6. HAFTUNG DES DIENSTLEISTERS

6.1.    Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die er dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Alle anderen Ansprüche, gleich welcher Art und Grundlage, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von indirekten oder Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2.    Die Gesamthöhe der Haftung des Dienstleisters für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrages, auf den diese AGB Anwendung finden, ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die vom Dienstleister für den Kunden erbrachten Leistungen bezahlt hat.

6.3.    Der Dienstleister haftet nicht für die Nichterfüllung, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder die verspätete Erfüllung eines Vertrags, für den diese AGB gelten, wenn die Nichterfüllung, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder die verspätete Erfüllung durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden verursacht wurde oder damit zusammenhängt.

6.4.    Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  1. der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage im Verzug ist;
  2. der Kunde einen Verstoß gegen den Dienstleistungsvertrag begeht und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung durch den Dienstleister behebt (sofern möglich);
  3. eines der folgenden Ereignisse eintritt:
  4. Einleitung von Vollstreckungsverfahren gegen das Vermögen des Kunden;
  5. Ernennung eines Verwalters in Bezug auf die Vermögenswerte des Kunden;
  • Einreichung eines Antrags auf Auflösung des Kunden oder die Annahme eines entsprechenden Beschlusses durch das Gesellschaftsorgan des Kunden;
  1. Verlust der Zahlungsfähigkeit des Kunden;
  2. Einstellung oder drohende Einstellung der Zahlung von Schulden durch den Kunden oder die Erkenntnis, dass der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen;
  3. Eintreten eines Ereignisses in einer Rechtsordnung, das den in den Ziffern (i) -(v) oben genannten Umständen gleichkommt;
  • Vorhandensein vernünftiger Gründe für den Dienstleister, anzunehmen, dass eines der in den Ziffern (i) – (v) genannten Ereignisse innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten eintreten wird.
7. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

7.1.    Im Falle einer Beendigung des Dienstleistungsvertrags aus irgendeinem Grund:

  1. Der Dienstleister wird von seiner Verpflichtung zur weiteren Erfüllung des Dienstleistungsvertrags entbunden;
  2. Der Kunde bezahlt den Dienstleister für alle Arbeiten, die dieser vor der Beendigung des Dienstleistungsvertrags durchgeführt hat;
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags gelieferten Geräte, für die der Kunde den fälligen Preis nicht vollständig gezahlt hat, unverzüglich auf eigene Kosten an den Dienstleister zurückzugeben.
8. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

8.1.    Alle Zeichnungen, Know-how, Entwürfe, Spezifikationen, Erfindungen, Geräte, Entwicklungen, Verfahren, Urheberrechte und sonstigen Informationen oder geistiges Eigentum, die dem Kunden vom Dienstleister offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden, sowie alle Rechte an den vorgenannten Gegenständen (zusammenfassend als “geistiges Eigentum” bezeichnet), bleiben alleiniges Eigentum des Dienstleisters, und der Kunde ist verpflichtet, sie vertraulich zu behandeln.

8.2.    Der Kunde hat keinen Anspruch auf oder Interesse an geistigem Eigentum, und das geistige Eigentum in jeglicher Form sowie alle Kopien davon sind dem Dienstleister auf schriftliche Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

8.3.    Dem Kunden werden im Rahmen des Dienstleistungsvertrags keine Lizenzen oder sonstigen Rechte zur Nutzung des geistigen Eigentums gewährt.

9. GEHEIMHALTUNG

Alle Informationen, die der Dienstleister dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungsverträgen oder den im Rahmen dieser Verträge erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung stellt, sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters zu verwenden oder an andere weiterzugeben.

Die in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:

  1. infolge ihrer Veröffentlichung oder aus einem anderen Grund öffentlich zugänglich geworden sind, ohne dass der Kunde seine Geheimhaltungspflichten verletzt hat,
  2. sich vor ihrer Offenlegung durch den Dienstleister im Besitz des Kunden befanden oder
  3. dem Kunden von einem Dritten oder über einen Dritten zugänglich gemacht wurden, ohne dass eine direkte oder indirekte Verpflichtung des Dienstleisters zur Geheimhaltung verletzt wurde.
10. ABTRETUNG

Der Dienstleister ist berechtigt, seine Ansprüche, Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Mit dem Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen erteilt der Kunde dem Dienstleister seine ausdrückliche Zustimmung zur Durchführung einer solchen Übertragung.

11. DATENSCHUTZ

Die vom Dienstleister angewandte Datenschutzpolitik ist auf der Website unter https://saiconautomation.com/de/datenschutz/ abrufbar, und der Kunde bestätigt, dass er diese Politik zur Kenntnis genommen hat.

12. ANWENDBARES RECHT

12.1.    Für diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister gilt das Recht der Republik Polen.

12.2.    Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

13. GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ergeben, ist das für den Sitz des Dienstleisters zuständige ordentliche Gericht abschließend zuständig.